Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG sind die Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet Wickede (Ruhr).
Aus diesem Grunde geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Gemeindewerke Wickede (Ruhr) GmbH für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden entsprechen.
Die heute gültigen Tarifpreise und Versorgungsbedingungen gelten bis auf weiteres unverändert. Mit dieser Information erfüllen wir die Vorgaben des Gesetzgebers.
|